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Unsere Beratungsleistungen:

  • Erarbeitung einer Transaktionsstruktur für den Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen (Neugründung, Sacheinlage, Bareinlage etc.)
  • Bewertung von Unternehmen(-steilen), die in eine gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden sollen – nach zuvor einheitlich festzulegenden Grundsätzen
  • Diskussion der jeweiligen Stimmrechts-/Kapitalanteile der Partner
  • Erarbeitung der Eckpunkte eines Gesellschaftsvertrages bzw. einer Joint Venture Vereinbarung unter Einbindung der neuen Eigenkapitalgeber
  • Moderation der Gespräche zwischen den Partnern
  • Einbindung aller weiteren Berater (Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer etc.)
  • Sämtliche M&A-Beratungsleistungen ähnlich wie beim Unternehmensverkauf

 

Unsere Beratungsgrundsätze:

  • Exklusive Beratung eines von mehreren Partnerunternehmen
  • Hohes Verständnis von Geschäftsmodell und Erfolgsfaktoren aufbauen/transportieren
  • Maximale Entlastung des Mandanten
  • Enge Abstimmung mit dem Mandanten – keine Handlung gegenüber Dritten ohne Freigabe
  • Hohe Prozess-Sicherheit
  • Beraten und Erfahrung einbringen – nicht lediglich Erfüllungsgehilfe

 

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